Waffen und verbotene Gegenstände im Gepäck
Wenn bei der Kontrolle am Flughafen Istanbul (IST) oder in Sabiha Gökçen (SAW) ein Gegenstand gefunden wurde, der nicht mitgeführt werden darf, steckt dahinter häufig kein Vorsatz, sondern ein Versehen: ein Andenken, ein Werkzeug, ein Sportartikel, ein Geschenk, das nie geöffnet wurde. Rechtlich kommt es aber nicht allein auf Ihr Motiv an, sondern auch auf die Einordnung des Gegenstands. Gerade deshalb ist die erste Bewertung so wichtig.
Um welche Gegenstände geht es typischerweise?
Beanstandet wird ein breites Spektrum, und vieles davon wird arglos mitgeführt:
- Schusswaffen, Waffenteile oder Zubehör, auch getrennt verpackt.
- Einzelne Patronen oder Munitionsreste, die in einer Jagd- oder Sporttasche liegen geblieben sind.
- Messer aller Art, einschließlich Sammler-, Trachten- und Souvenirmesser.
- Reizstoffsprühgeräte, Elektroimpulsgeräte und ähnliche Abwehrmittel.
- Jagd-, Schieß- und Outdoorausrüstung sowie deren Zubehör.
- Antike oder als historisch eingestufte Stücke, die zusätzlich kulturgutrechtlich relevant sein können.
Häufig ist der Gegenstand im Herkunftsland frei verkäuflich oder ausdrücklich erlaubt. Darüber, wie er in der Türkei eingeordnet wird, sagt das jedoch nichts aus.
Warum derselbe Gegenstand einmal Verwaltungssache und einmal Strafsache ist
Was als verbotener Gegenstand gilt, ergibt sich einerseits aus dem türkischen Recht, andererseits aus den luftsicherheitsrechtlichen Regeln darüber, was überhaupt an Bord oder ins Gepäck darf. Beides ist nicht deckungsgleich.
Deshalb kann ein und derselbe Fund sehr unterschiedliche Folgen haben. Er kann sich auf den Entzug des Gegenstands und eine verwaltungsrechtliche Maßnahme beschränken, oder er kann Anlass für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren sein. Welcher Weg eingeschlagen wird, hängt unter anderem von der Art und Beschaffenheit des Gegenstands, vom Ort des Fundes und von den Umständen ab. Diese Weichenstellung erfolgt ganz am Anfang; deshalb sollte der Sachverhalt früh anwaltlich eingeordnet werden.
Was in diesem Moment geschieht: Sicherstellung und tutanak
Der Gegenstand wird regelmäßig sichergestellt (el koyma, die Beschlagnahme), häufig verbunden mit einer Durchsuchung des Gepäcks (arama, die Durchsuchung). Anschließend wird ein Protokoll erstellt (tutanak, das behördliche Protokoll), in dem festgehalten wird, was gefunden wurde, wo, in wessen Gepäck und was die betroffene Person dazu gesagt hat.
Dieses Protokoll ist kein Formular ohne Bedeutung. Es bildet später die Grundlage jeder Bewertung. Lassen Sie sich seinen Inhalt übersetzen, bevor Sie unterschreiben. Wenn etwas nicht zutrifft, etwa der Ort des Fundes, die Beschreibung des Gegenstands oder ein Satz, den Sie so nicht gesagt haben, weisen Sie ruhig darauf hin und bitten Sie darum, dass Ihre Anmerkung aufgenommen wird.
Der Unterschied zwischen Einziehung und Verfahren gegen Sie
Viele Betroffene verwechseln zwei Dinge. Dass ein Gegenstand nicht zurückgegeben und dem Verkehr entzogen wird, betrifft die Sache. Dass gegen eine Person ermittelt wird, betrifft den Menschen. Das eine kann ohne das andere geschehen.
Für Sie lautet die erste Frage deshalb nicht, ob Sie den Gegenstand wiederbekommen, sondern ob und mit welchem Vorwurf eine Akte gegen Sie angelegt wurde. Fragen Sie danach und lassen Sie sich die Antwort über Ihre Verteidigung bestätigen, statt sie aus dem Verhalten der Beamten abzuleiten.
Welche Vorschriften den Rahmen bilden
Straftatbestände, die in solchen Konstellationen in Betracht kommen, finden sich im türkischen Strafgesetzbuch (TCK, Gesetz Nr. 5237). Ablauf, Zuständigkeiten und Rechtsbehelfe richten sich nach der Strafprozessordnung (CMK, Gesetz Nr. 5271). Hinzu treten luftsicherheits- und zollrechtliche Bestimmungen sowie besondere Regelungen für Waffen und für Kulturgüter.
Zu möglichen Rechtsfolgen kursieren im Internet viele Zahlen. Verlassen Sie sich darauf nicht. Welche Regelung auf Ihren Gegenstand und Ihren Sachverhalt anzuwenden ist, muss individuell geprüft werden.
Ihre Rechte in dieser Situation
- Sie dürfen erfahren, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
- Sie müssen zur Sache nichts sagen; Schweigen ist zulässig und darf nicht gegen Sie verwendet werden.
- Sie haben Anspruch auf eine Verteidigerin oder einen Verteidiger, notfalls beigeordnet über die Rechtsanwaltskammer.
- Sie haben Anspruch auf Übersetzung, wenn Sie dem Verfahren sprachlich nicht folgen können.
- Sie dürfen das Protokoll vor der Unterschrift lesen beziehungsweise übersetzt bekommen und Einwendungen vermerken lassen.
- Angehörige und, bei ausländischer Staatsangehörigkeit, die Auslandsvertretung dürfen unterrichtet werden.
Was mit dem Gegenstand später geschieht
Sichergestellte Gegenstände werden erfasst und verwahrt. Was mit ihnen geschieht, entscheidet sich nach dem weiteren Gang der Sache: Sie können dauerhaft entzogen werden, sie können vernichtet werden, oder es kann ein Weg zur Rückgabe bestehen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Antrag auf Rückgabe ist an das jeweilige Verfahren gebunden und dort zu stellen, wo die Akte geführt wird.
Bewahren Sie deshalb alles auf, was den Gegenstand betrifft: eine Kopie des Protokolls, Kaufbelege, Seriennummern, Fotos, Versand- oder Zollpapiere sowie die Bezeichnung der Stelle, die die Sicherstellung vorgenommen hat.
Was Sie tun und was Sie unterlassen sollten
- Bleiben Sie ruhig und im Auftreten kooperativ; widersetzen Sie sich der Kontrolle nicht.
- Sagen Sie deutlich, dass Sie eine Anwältin oder einen Anwalt und eine Übersetzung wünschen.
- Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen nicht verständlich gemacht wurde.
- Verzichten Sie auf improvisierte Erklärungen zur Herkunft des Gegenstands, solange Sie nicht beraten sind.
- Machen Sie keine unrichtigen Angaben, auch nicht, um die Sache zu vereinfachen.
- Notieren Sie, was genau sichergestellt wurde und wo Sie sich befunden haben.
Ein Fund im Gepäck sagt für sich genommen nichts über Absicht oder Verantwortung aus. Wie Ihr Fall einzuordnen ist, hängt von seinen konkreten Umständen ab; lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie sich äußern.
Häufig gestellte Fragen
Ich hatte das Messer völlig arglos im Koffer. Ist das trotzdem ein Problem?
Möglich ist beides. Ob ein Fund allein zum Entzug des Gegenstands führt oder auch Anlass für ein Ermittlungsverfahren ist, hängt von der Art des Gegenstands und von den Umständen ab. Deshalb sollten Sie früh klären lassen, ob eine Akte gegen Sie geführt wird, statt dies aus dem Ablauf am Schalter zu vermuten.
Der Gegenstand ist in meinem Heimatland völlig legal. Zählt das?
Die Rechtslage im Herkunftsland bindet die türkischen Behörden nicht. Sie kann aber Teil der Darstellung sein, wenn es darum geht, den Ablauf und Ihre Vorstellung von der Zulässigkeit nachvollziehbar zu machen. Belege wie Kaufquittungen, Produktangaben oder eine Genehmigung aus dem Herkunftsland sollten Sie deshalb aufbewahren und Ihrer Verteidigung übergeben.
Muss ich das Protokoll unterschreiben?
Sie sollten nichts unterschreiben, dessen Inhalt Ihnen nicht verständlich übersetzt wurde. Bitten Sie um eine Übersetzung und lesen Sie in Ruhe, was festgehalten worden ist. Ist eine Angabe unrichtig, weisen Sie höflich darauf hin und bitten Sie darum, dass Ihre Anmerkung vermerkt wird. Die Mitwirkung an der Kontrolle selbst sollten Sie dabei nicht verweigern.
Bekomme ich den Gegenstand zurück?
Das hängt vom weiteren Verlauf ab. Sichergestellte Sachen werden erfasst und verwahrt; je nach Ausgang können sie dauerhaft entzogen werden, oder es besteht ein Weg zur Rückgabe. Ein entsprechender Antrag ist in dem Verfahren zu stellen, in dem die Akte geführt wird. Bewahren Sie dafür Protokollkopie, Kaufbelege und Seriennummern auf.
Darf ich meinen Anschlussflug nehmen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Solange die Prüfung läuft, entscheiden die zuständigen Stellen über den Ablauf. Sinnvoll ist, ruhig nachzufragen, in welchem Status Sie sich befinden, und parallel anwaltliche Unterstützung zu organisieren. Zur Sache sollten Sie sich erst äußern, wenn Sie beraten sind, auch wenn Zeitdruck besteht.
Was sollten Angehörige tun?
Zügig anwaltliche Vertretung organisieren und die nötigen Angaben bereithalten: Personalien, Passdaten, Flugnummer und den betroffenen Flughafen. Hilfreich sind außerdem Nachweise zum Gegenstand, etwa Rechnungen, Produktbeschreibungen oder Fotos. Inhaltliche Erklärungen im Namen der betroffenen Person sollten Angehörige nicht abgeben; das übernimmt die Verteidigung.
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