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Strafverteidigung in der Türkei für Ausländer

Ein Strafverfahren in einem fremden Rechtssystem belastet vor allem deshalb, weil man nicht weiß, was als Nächstes geschieht. Dieser Überblick zeigt, wie ein Verfahren in der Türkei aufgebaut ist, welche Rechte Sie haben und worauf ausländische Beschuldigte besonders achten sollten.

Dieser Text gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Besprechen Sie Ihre Situation mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Zwei Phasen: soruşturma und kovuşturma

Das türkische Strafverfahren gliedert sich in zwei klar getrennte Abschnitte.

Die soruşturma (Ermittlungsverfahren) leitet der savcı (Staatsanwalt). Er lässt ermitteln, veranlasst Vernehmungen und Gutachten, sichert Beweise und beantragt beim Richter, soweit nötig, Zwangsmaßnahmen. Am Ende steht seine Entscheidung: Anklage oder keine Anklage. Dieser Abschnitt verläuft überwiegend schriftlich und nicht öffentlich — gerade deshalb wird seine Bedeutung häufig unterschätzt.

Die kovuşturma (gerichtliches Verfahren) beginnt, wenn das Gericht die Anklageschrift annimmt. Nun wird öffentlich verhandelt, Zeugen werden gehört, Beweise gewürdigt, am Ende ergeht ein Urteil. Den Rahmen setzt die Strafprozessordnung (CMK, Gesetz Nr. 5271), die Tatbestände stehen überwiegend im türkischen Strafgesetzbuch (TCK, Gesetz Nr. 5237).

Wer ist wer im Verfahren?

Es lohnt sich, diese Rollen auseinanderzuhalten. Nur eine dieser Personen ist ausschließlich für Sie da.

Ein Verfahren muss nicht in einer Anklage enden

Viele Betroffene nehmen an, eine Anzeige führe zwangsläufig vor Gericht. Das trifft nicht zu. Der Staatsanwalt kann das Verfahren mit der Entscheidung abschließen, keine Anklage zu erheben, wenn die Beweise den Vorwurf nicht tragen oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Daneben kennt das Gesetz Verfahrensformen, die eine Erledigung ohne Hauptverhandlung ermöglichen.

Daraus folgt etwas sehr Praktisches: Die wirksamste Verteidigung findet oft früh statt, im Ermittlungsverfahren — mit einer sorgfältigen Stellungnahme, mit Beweisanregungen, mit dem Nachweis von Umständen, die in der Akte fehlen. Wer erst zum Verhandlungstermin einen Anwalt einschaltet, verschenkt diesen Abschnitt.

Ihre Verteidigungsrechte

  1. Zu erfahren, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird.
  2. Zu schweigen — vollständig oder zu einzelnen Fragen; das darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.
  3. Einen Verteidiger zu wählen und vertraulich mit ihm zu sprechen; liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
  4. Einen Dolmetscher zu erhalten, wenn Sie die Verfahrenssprache nicht ausreichend beherrschen.
  5. Akteneinsicht über den Verteidiger zu erhalten; in bestimmten Ermittlungsphasen kann sie eingeschränkt sein.
  6. Beweise vorzulegen und Beweiserhebungen zu beantragen, auch entlastende.
  7. Anwesend zu sein, Fragen an Zeugen zu richten und das letzte Wort zu haben.
  8. Entscheidungen anzufechten und Rechtsmittel einzulegen.

Was für Ausländer besonders gilt

Einige Punkte betreffen ausländische Beschuldigte in besonderem Maß:

Rechtsmittel in allgemeinen Zügen

Gegen ein erstinstanzliches Urteil steht in aller Regel die Berufung offen, in der Türkei istinaf genannt: Ein Regionalgericht überprüft die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Gegen bestimmte Entscheidungen schließt sich die Revision (temyiz) an, die auf die rechtliche Überprüfung ausgerichtet ist. Ob im Einzelfall beide Wege offenstehen, hängt von der Art der Entscheidung ab.

Für die Einlegung gelten kurze gesetzliche Fristen. Sie laufen, ohne auf Sie zu warten — lassen Sie sich unmittelbar nach der Entscheidung sagen, was gilt und bis wann etwas eingereicht werden muss.

Wie wir arbeiten

Wir sind unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Istanbuler Anwaltskammer (İstanbul Barosu) und vertreten ausländische Mandanten und Doppelstaatler in Strafsachen — an den Flughäfen IST und SAW ebenso wie in Verfahren im Inland, rund um die Uhr (24/7) erreichbar.

Praktisch heißt das: den Verfahrensstand klären und Akteneinsicht nehmen; Sie zu Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft begleiten; die Haftfrage angreifen und mildere Maßnahmen beantragen; schriftliche Verteidigung und Beweisanträge formulieren; Verhandlungen wahrnehmen; Rechtsmittel prüfen und einlegen; Ihre Familie und, wenn Sie es wünschen, Ihre Anwälte im Heimatstaat auf dem Laufenden halten.

Was wir nicht tun: Ergebnisse in Aussicht stellen. Kein seriöser Anwalt kann das. Zusagen lässt sich gründliche, rechtzeitige und offene Arbeit — und dass Sie jederzeit wissen, wo Ihr Verfahren steht und welche Möglichkeiten bestehen.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich zwischen soruşturma und kovuşturma?

In der soruşturma leitet der Staatsanwalt die Ermittlungen; das Verfahren verläuft überwiegend schriftlich und nicht öffentlich, am Ende steht eine Anklage oder die Entscheidung, keine Anklage zu erheben. Mit der kovuşturma geht die Sache an das Gericht: öffentliche Verhandlung, Zeugenvernehmung, Beweiswürdigung und Urteil. Damit verändert sich auch die Verteidigungsarbeit grundlegend.

Kann ein Verfahren enden, ohne dass es zur Anklage kommt?

Ja. Der Staatsanwalt kann entscheiden, keine Anklage zu erheben, wenn die Beweise den Vorwurf nicht tragen oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Deshalb zählt die Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren: Eine sorgfältige Stellungnahme und gezielte Beweisanregungen können den Verlauf beeinflussen, bevor überhaupt ein Gericht befasst wird.

Muss ich für jeden Termin selbst in die Türkei reisen?

Nicht in jedem Fall. Mit einer Vollmacht kann ein Anwalt in der Türkei zahlreiche Verfahrensschritte übernehmen, Akteneinsicht nehmen und Schriftsätze einreichen. Ob Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt vom Verfahrensstadium und von der Art des Vorwurfs ab und sollte frühzeitig anwaltlich geklärt werden.

Was passiert, wenn ich eine Ladung aus der Türkei ignoriere?

Das Verfahren läuft ohne Sie weiter. Es können weitergehende Maßnahmen ergehen, die bei einer späteren Einreise an der Grenze sichtbar werden. Besser ist es, klären zu lassen, worum es geht und in welcher Eigenschaft Sie geladen sind — das lässt sich mit einer Vollmacht auch aus dem Ausland vorbereiten.

Habe ich Anspruch auf einen Dolmetscher und auf Übersetzungen?

Wenn Sie die Verfahrenssprache nicht ausreichend beherrschen, haben Sie im Verfahren Anspruch auf Übersetzung. Sagen Sie das ausdrücklich und lassen Sie es protokollieren. Unterschreiben Sie kein Protokoll und kein Schriftstück, dessen Inhalt Ihnen nicht vollständig und verständlich übersetzt worden ist.

Was bedeuten istinaf und temyiz?

Istinaf ist die Berufung: Ein Regionalgericht überprüft die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Temyiz ist die anschließende Revision mit Schwerpunkt auf der rechtlichen Prüfung. Welcher Weg offensteht, hängt von der Art der Entscheidung ab; für die Einlegung gelten kurze gesetzliche Fristen, die sofort geklärt werden sollten.

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