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Auslieferung aus der Türkei (iade): Verfahren und Rechte

Wenn Sie in der Türkei festgehalten werden, weil ein anderer Staat Ihre Übergabe verlangt, stehen Sie in einem eigenständigen gerichtlichen Verfahren: der Auslieferung, türkisch iade (Auslieferung, Übergabe an einen anderen Staat). Darüber entscheidet ein Gericht und kein Beamter am Schalter — und Sie dürfen sich mit rechtlichen Argumenten dagegen wehren.

Dieser Text gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie über Ihre Lage mit einer Anwältin oder einem Anwalt, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Was bedeutet Auslieferung (iade)?

Ein ausländischer Staat verlangt von der Türkei, ihm eine bestimmte Person zu übergeben — entweder, um sie dort strafrechtlich zu verfolgen, oder, um eine dort bereits verhängte Strafe zu vollstrecken. Die Türkei prüft dieses Verlangen nach ihrem eigenen Recht und nach den völkerrechtlichen Verträgen, an die sie gebunden ist.

Ein Unterschied wird dabei häufig übersehen: Das türkische Gericht führt keinen Strafprozess über die im Ausland vorgeworfene Tat. Es fragt nicht, ob Sie schuldig sind, sondern ob die Voraussetzungen einer Übergabe vorliegen. Deshalb tragen hier andere Argumente als in einem gewöhnlichen Strafverfahren, und deshalb hilft es wenig, sich vor Ort in eine Sachdiskussion über den ausländischen Vorwurf ziehen zu lassen.

Wer entscheidet über die Auslieferung?

Über die Zulässigkeit der Übergabe entscheidet ein Gericht; zuständig ist das ağır ceza mahkemesi (Gericht für schwere Straftaten). Polizei und Grenzbehörden können eine Person aufgrund einer Ausschreibung oder eines Ersuchens anhalten und dem savcı (Staatsanwalt) vorführen. Über die Freiheitsentziehung und über die Zulässigkeit der Auslieferung befindet jedoch der Richter.

Hält das Gericht die Auslieferung für unzulässig, ist diese Entscheidung bindend. Hält es sie für zulässig, folgt eine zweite Ebene: Ob die Übergabe tatsächlich vollzogen wird, liegt bei den zuständigen staatlichen Stellen. Aus einem gerichtlichen „zulässig“ folgt also nicht von selbst die Übergabe. Auf beiden Ebenen ist anwaltliche Begleitung angezeigt.

Welche Rechtsgrundlagen gelten?

Drei Ebenen greifen ineinander:

Welche Ebene in Ihrem Fall maßgeblich ist, entscheidet darüber, welche Einwände überhaupt Gewicht haben. Jede sorgfältige Verteidigung beginnt daher mit der Prüfung des konkreten Ersuchens und der beigefügten Unterlagen.

Welche Grundsätze schützen Sie?

Einige tragende Prinzipien sind seit Langem stabil und bilden das Gerüst der Verteidigung:

Auf welchem Weg erreicht Sie ein Ersuchen?

In aller Regel auf einem von drei Wegen. Erstens an der Grenze: Bei der Passkontrolle wird der polizeiliche Datenbestand abgefragt (GBT, die allgemeine Personen- und Fahndungsabfrage der Polizei), und eine internationale Ausschreibung schlägt an. Zweitens durch ein förmliches Ersuchen auf diplomatischem oder justiziellem Weg, das zu einer Festnahme im Inland führt. Drittens durch ein Ersuchen um vorläufige Festnahme, mit dem der ersuchende Staat Zeit gewinnt, um die vollständigen Unterlagen nachzureichen.

Wichtig zu wissen: Eine INTERPOL-Ausschreibung ist weder ein türkischer Haftbefehl noch eine Entscheidung über die Übergabe. Die INTERPOL-Satzung untersagt der Organisation jede Tätigkeit politischen, militärischen, religiösen oder rassistischen Charakters — ein Gesichtspunkt, der sich in geeigneten Fällen auch gegenüber der Organisation selbst geltend machen lässt.

Welche Rechte haben Sie im Verfahren?

Sie haben Anspruch auf einen müdafi (Strafverteidiger) und darauf, mit ihm vertraulich zu sprechen. Beherrschen Sie die Verfahrenssprache nicht sicher, steht Ihnen ein Dolmetscher zu. Sie dürfen vom Gericht gehört werden und Gründe gegen die Übergabe vortragen. Sie können Ihr Konsulat verständigen lassen. Entscheidungen über Ihre Freiheitsentziehung lassen sich anfechten und überprüfen; das Gesetz sieht dafür eine kurze Frist vor — lassen Sie sich von Ihrem Verteidiger sagen, welche in Ihrem Fall gilt.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben, und lassen Sie sich Protokolle übersetzen, bevor Sie sie bestätigen.

Warum die Zustimmung zur vereinfachten Übergabe heikel ist

Man wird Sie voraussichtlich fragen, ob Sie mit einer vereinfachten Übergabe einverstanden sind. Eine solche Zustimmung verkürzt das Verfahren erheblich — sie führt aber regelmäßig dazu, dass Einwände entfallen, die Sie sonst hätten vortragen können. Einmal erklärt, lässt sie sich kaum zurücknehmen.

Es sind Konstellationen denkbar, in denen eine Zustimmung sinnvoll erscheint, etwa wenn die Verteidigung im ersuchenden Staat ohnehin geführt wird und die dortige Haftzeit angerechnet wird. Ob das auf Sie zutrifft, lässt sich erst beurteilen, wenn Ersuchen, Unterlagen und Ihre persönliche Lage geprüft sind. Erklären Sie eine Zustimmung daher nie unter Zeitdruck und nie ohne anwaltlichen Rat.

Der übliche Ablauf — und wie wir arbeiten

  1. Anhaltung oder Festnahme, anschließend Vorführung bei der Staatsanwaltschaft.
  2. Richterliche Entscheidung über Haft oder eine mildere Maßnahme.
  3. Prüfung des Ersuchens und der Unterlagen, Anhörung vor Gericht.
  4. Entscheidung über die Zulässigkeit, gegebenenfalls Anfechtung.
  5. Entscheidung über den Vollzug auf staatlicher Ebene.

Wir vertreten Menschen, die am Flughafen oder im Inland aufgrund eines ausländischen Ersuchens festgehalten werden, ebenso wie Angehörige, die aus dem Ausland handeln müssen. Praktisch bedeutet das: Aufenthaltsort und zuständige Behörde klären, Akteneinsicht nehmen, das Ersuchen auf formelle und materielle Schwächen prüfen, Einwände gegen die Übergabe schriftlich unterlegen, die Haftfrage angreifen und mit dem Konsulat sowie den Anwälten im ersuchenden Staat abgestimmt arbeiten. Erreichbar sind wir rund um die Uhr (24/7) an den Flughäfen IST und SAW. Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand zusagen; zusagen lässt sich sorgfältige und rechtzeitige Arbeit.

Häufig gestellte Fragen

Entscheidet die Polizei über meine Auslieferung?

Nein. Die Polizei kann Sie aufgrund eines Ersuchens festhalten und der Staatsanwaltschaft vorführen. Über die Freiheitsentziehung und über die Zulässigkeit der Übergabe entscheidet ein Gericht; zuständig ist das ağır ceza mahkemesi. Ob eine für zulässig erklärte Auslieferung anschließend tatsächlich vollzogen wird, liegt danach bei den zuständigen staatlichen Stellen.

Bedeutet eine INTERPOL-Ausschreibung automatisch die Auslieferung?

Nein. Eine Ausschreibung ist ein Fahndungshinweis zwischen Polizeibehörden, weder ein türkischer Haftbefehl noch eine Entscheidung über eine Übergabe. Sie kann allerdings dazu führen, dass man Sie an der Grenze anhält und vorläufig festhält. Ob daraus ein förmliches Auslieferungsverfahren wird, hängt davon ab, ob der ersuchende Staat ein vollständiges Ersuchen nachreicht.

Kann ich ausgeliefert werden, wenn mir dort Misshandlung droht?

Besteht eine tatsächliche Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung, steht Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention einer Übergabe entgegen. Dieser Einwand muss allerdings konkret und belegt vorgetragen werden; allgemein gehaltene Behauptungen genügen dem Gericht in aller Regel nicht. Sammeln Sie Unterlagen und besprechen Sie diesen Punkt frühzeitig mit Ihrem Verteidiger.

Werden türkische Staatsangehörige ausgeliefert?

Grundsätzlich nicht. Die türkische Rechtsordnung schützt eigene Staatsangehörige vor der Auslieferung; Ausnahmen sind eng begrenzt und hängen mit völkerrechtlichen Verpflichtungen zusammen. Für Doppelstaatler kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob die türkische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Klären und belegen Sie diesen Punkt so früh wie möglich im Verfahren.

Sollte ich einer vereinfachten Übergabe zustimmen?

Nicht ohne anwaltlichen Rat. Die Zustimmung verkürzt das Verfahren, gibt aber regelmäßig Einwände auf, die Sie sonst hätten vortragen können, und ist praktisch kaum rückgängig zu machen. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich erst beurteilen, wenn das Ersuchen und die beigefügten Unterlagen geprüft worden sind.

Was kann meine Familie aus dem Ausland tun?

Sie kann sogleich einen Verteidiger beauftragen, Aufenthaltsort und zuständige Staatsanwaltschaft klären, das Konsulat verständigen und Unterlagen zusammentragen: Ausweise, Nachweise zum Wohnsitz, Schriftstücke aus dem Verfahren im ersuchenden Staat. Diese Vorarbeit ist wertvoll, weil das Verfahren zügig läuft und Schriftsätze rasch eingereicht werden müssen.

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