Abschiebungshaft (geri gönderme merkezi) — Anwalt Istanbul
Wenn Sie oder ein Angehöriger in einer Rückführungseinrichtung (geri gönderme merkezi, GGM) untergebracht worden sind, dann gilt der wichtigste Hinweis sofort: Es liegen fast immer zwei getrennte Entscheidungen vor, und beide müssen — auf verschiedenen Wegen und innerhalb kurzer Fristen — gesondert angefochten werden. Wer nur gegen eine von beiden vorgeht, lässt die andere bestandskräftig werden. Diese Seite erklärt, was die ausländerrechtliche Festhaltung in der Türkei ist, wie sie sich vom Strafrecht unterscheidet, welche Rechte in der Einrichtung gelten und wie Angehörige im Ausland eine festgehaltene Person überhaupt ausfindig machen.
Was eine Rückführungseinrichtung ist
Ein geri gönderme merkezi ist eine geschlossene Einrichtung, in der Ausländer untergebracht werden, gegen die eine behördliche Festhaltung (idari gözetim) angeordnet wurde — in der Regel, weil eine Abschiebung vorbereitet wird. Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK). Betrieben werden die Einrichtungen von der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung (Göç İdaresi Başkanlığı) unter dem Innenministerium; zuständig ist also eine Verwaltungsbehörde, nicht die Justiz.
Der Punkt, den Betroffene und ihre Familien zuerst wissen sollten: Idari gözetim ist eine ausländerrechtliche Maßnahme, keine Strafe. Sie beruht nicht auf einem Schuldspruch, sie setzt keine Straftat voraus, und die Einrichtung ist kein Gefängnis. Wer dort untergebracht ist, ist kein Strafgefangener. Das ist keine bloße Begrifflichkeit: Weil es sich um Verwaltungshandeln handelt, richten sich die Rechtsbehelfe nach dem Verwaltungs- und Ausländerrecht und nicht nach dem Strafverfahren, und sie folgen eigenen, kurzen Fristen.
Zwei Entscheidungen — zwei getrennte Wege
Dies ist der entscheidende Punkt der ganzen Seite. Zusammen mit der Unterbringung wird meist auch über die Ausreise entschieden, und diese beiden Entscheidungen werden vor verschiedenen Gerichten angegriffen:
- Die Anordnung der behördlichen Festhaltung (idari gözetim kararı) — sie betrifft den Freiheitsentzug. Sie wird vor dem Friedensrichter in Strafsachen (sulh ceza hâkimliği) angefochten.
- Die Abschiebungsentscheidung (sınır dışı etme kararı) — sie betrifft die Frage, ob Sie das Land verlassen müssen. Sie wird vor dem Verwaltungsgericht (idare mahkemesi) angefochten.
Beide Wege können und sollten gleichzeitig beschritten werden. Ein Erfolg gegen die eine Entscheidung erledigt die andere nicht automatisch. Für beide gelten kurze, strenge gesetzliche Fristen, die mit der Bekanntgabe zu laufen beginnen — lassen Sie sich sofort sagen, was in Ihrem Fall gilt, statt sich auf Angaben von Mitbetroffenen zu verlassen.
Regelmäßige Überprüfung und mildere Mittel
Die behördliche Festhaltung ist nicht auf Dauer angelegt. Das Gesetz sieht vor, dass sie in regelmäßigen Abständen von Amts wegen überprüft wird und aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. Unabhängig davon kann die betroffene Person selbst eine richterliche Überprüfung anstoßen, wenn sich die Umstände ändern — etwa weil eine Abschiebung tatsächlich nicht durchführbar ist, weil Reisedokumente fehlen oder weil gesundheitliche oder familiäre Gründe hinzugetreten sind.
Zudem kennt das Gesetz Alternativen zur Festhaltung: Statt der Unterbringung in der Einrichtung können mildere Maßnahmen angeordnet werden — etwa eine Wohnsitzauflage, regelmäßige Meldepflichten bei einer Behörde oder vergleichbare Auflagen. Ob solche Alternativen in Betracht kommen, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab; es lohnt sich, sie ausdrücklich vorzutragen und zu belegen.
Ihre Rechte in der Einrichtung
- Das Recht auf einen Anwalt und auf vertrauliche Gespräche mit ihm.
- Das Recht auf einen Dolmetscher, damit Sie Entscheidungen und Dokumente verstehen, die Sie unterschreiben sollen.
- Das Recht, Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft zu kontaktieren.
- Das Recht auf Kontakt zu Angehörigen und auf Besuche nach den Regeln der Einrichtung.
- Das Recht auf medizinische Versorgung und auf eine menschenwürdige Unterbringung.
- Das Recht, internationalen Schutz zu beantragen — dieses Recht besteht auch dann, wenn Sie sich bereits in der Einrichtung befinden.
Unterschreiben Sie dort nichts, was Sie nicht verstanden haben — insbesondere keine Erklärung über eine freiwillige Rückkehr, solange Sie deren Folgen nicht kennen.
Non-Refoulement: der Schutz vor der Rückführung
Über allem steht ein Grundsatz, der auch dann gilt, wenn eine Abschiebungsentscheidung bereits ergangen ist: Niemand darf in ein Land zurückgeführt werden, in dem ihm mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung, Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Dieser Schutz ist im türkischen wie im internationalen Recht verankert und muss geprüft werden, bevor eine Rückführung vollzogen wird.
Er wirkt allerdings nicht von selbst. Die Gefahr muss vorgetragen und belegt werden — mit den konkreten Tatsachen Ihres Falls, mit Dokumenten, mit Nachweisen zu Ihrer Person und Ihrer Lage. Allgemeine Aussagen über ein Land genügen dafür nicht; es kommt darauf an, warum gerade Ihnen dort etwas droht. Sprechen Sie deshalb früh mit einem Anwalt darüber, welche Unterlagen, Zeugnisse oder Berichte Ihre Lage belegen können und wie sie in das Verfahren eingeführt werden.
Wie Angehörige im Ausland eine Person finden
Häufig verliert eine Familie den Kontakt, weil das Telefon bei der Aufnahme abgegeben wurde. Sinnvoll ist folgendes Vorgehen:
- Sammeln Sie die Grunddaten — vollständiger Name wie im Pass, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer.
- Halten Sie die Reisedaten bereit — Flugnummer, Landezeit, Flughafen und Terminal sowie den letzten bekannten Aufenthaltsort.
- Informieren Sie das Konsulat des Heimatstaates; es kann in vielen Fällen Kontakt herstellen.
- Beauftragen Sie einen Anwalt in der Türkei — er kann bei den zuständigen Stellen ermitteln, in welcher Einrichtung sich die Person befindet und welche Entscheidungen ergangen sind.
- Handeln Sie zügig, denn die Anfechtungsfristen laufen unabhängig davon, ob die Familie erreicht wurde.
Wie wir helfen
Wir klären zuerst, wo die Person festgehalten wird und welche Entscheidungen tatsächlich vorliegen — Festhaltung, Abschiebung oder beides. Wir besuchen die Einrichtung, sprechen mit der betroffenen Person, erklären ihr Verfahren und Rechte in einer Sprache, die sie versteht, und sichern die Unterlagen. Anschließend bereiten wir, soweit Gründe dafür bestehen, den Rechtsbehelf gegen die idari gözetim beim sulh ceza hâkimliği und die Klage gegen die sınır dışı etme kararı beim idare mahkemesi vor — parallel, nicht nacheinander. Wo es angezeigt ist, tragen wir mildere Mittel, familiäre Bindungen oder ein Schutzbedürfnis vor und halten Ihre Familie und auf Wunsch das Konsulat auf dem Laufenden.
Wir versprechen kein Ergebnis. Wir sagen offen, was möglich ist und was nicht, und handeln, um Ihre Rechte zu schützen, soweit das Gesetz es erlaubt. Wir sind unabhängige, bei der Istanbuler Anwaltskammer (İstanbul Barosu) zugelassene Rechtsanwälte und an beiden Istanbuler Flughäfen rund um die Uhr erreichbar.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Unterbringung in einem geri gönderme merkezi eine Strafe?
Nein. Idari gözetim ist eine ausländerrechtliche Maßnahme nach dem Gesetz Nr. 6458 und setzt weder eine Straftat noch einen Schuldspruch voraus. Die Einrichtung ist kein Gefängnis; wer dort untergebracht ist, gilt rechtlich nicht als verurteilt.
Warum müssen zwei getrennte Verfahren geführt werden?
Weil zwei verschiedene Entscheidungen vorliegen. Der Freiheitsentzug wird beim Friedensrichter in Strafsachen (sulh ceza hâkimliği) angefochten, die Abschiebungsentscheidung beim Verwaltungsgericht (idare mahkemesi). Beides kann und sollte gleichzeitig betrieben werden, denn eines erledigt das andere nicht.
Gibt es Alternativen zur Unterbringung in der Einrichtung?
Das Gesetz kennt mildere Maßnahmen, etwa eine Wohnsitzauflage oder regelmäßige Meldepflichten bei einer Behörde. Ob sie in Betracht kommen, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Es lohnt sich, entsprechende Umstände ausdrücklich vorzutragen und zu belegen.
Darf ich aus der Einrichtung heraus internationalen Schutz beantragen?
Ja. Das Recht, internationalen Schutz zu beantragen, besteht auch während der behördlichen Festhaltung in der Einrichtung. Ein solcher Antrag hat eigene Verfahrensfolgen und Fristen, deshalb sollten Sie ihn möglichst nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung stellen.
Kann ich in ein Land abgeschoben werden, in dem mir Gefahr droht?
Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung dorthin, wo Verfolgung, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Dieser Schutz wirkt aber nicht von selbst: Die Gefahr muss konkret vorgetragen und mit Belegen unterlegt werden.
Meine Angehörigen sind im Ausland — wie finden sie mich?
Sie sollten Passdaten, Reisedaten und den letzten bekannten Aufenthaltsort sammeln, das Konsulat informieren und einen Anwalt in der Türkei beauftragen. Dieser kann feststellen, in welcher Einrichtung die Person ist und welche Entscheidungen ergangen sind.
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